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Neue Statuten in Kraft getreten

 

Ein historischer Moment: Stammapostel Jean-Luc Schneider ruft die Bezirksapostel zu einer geheimen Wahl auf. Der Grund dafür ist die Verabschiedung der neuen Statuten der NAKI – kurz für Neuapostolische Kirche International.

Statuten, was ist das eigentlich? NAKI ist ein Verein nach Schweizer Recht. Mitglieder sind der Stammapostel und alle aktiven Apostel weltweit. Das Gesetz verlangt, dass sich die Mitglieder Statuten geben, aus denen Rechte und Pflichten des Vereins deutlich werden. Diese Statuten werden beim Handelsregister eingereicht.

Mit den neuen Statuten wurden die alten aus dem Jahr 2010 abgelöst. Neu ist unter anderem ein Vorstand. Der hat künftig die Aufgabe, den Stammapostel per Vorstandsmandat in den finanziellen Angelegenheiten der weltweiten Kirche zu unterstützen und zu beraten sowie diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. In der Delegiertenversammlung am 2. Juni 2022 in Buenos Aires fand dazu eine erste Wahl der Vorstandsmitglieder statt. In geheimer Wahl entschieden sich die Delegierten für die Bezirksapostel Mark Woll (Kanada), Michael Ehrich (Süddeutschland), Joseph Opemba Ekhuya (Ostafrika) und den Apostel Robert Worship (Afrika-Süd).

Entscheidungsbefugnis verteilen

Stammapostel Jean-Luc Schneiderverteilt mit den neuen Statuten definierte Aufgaben auf mehrere Schultern. Gemäß Artikel 16 der ab dem 6. Juni 2022 gültigen Statuten können von den Mitgliedern von NAKI, also den Aposteln, Änderungen beantragt werden. Die Delegiertenversammlung entscheidet dann darüber.

Bereits im Jahr 2014 wurde das Finance-Committee eingeführt, damit mehr Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Mit dem neuen Vorstand, der nun in Artikel 11 der Statuten verordnet ist, trifft der Stammapostel wesentliche finanzielle Entscheidungen nicht mehr alleine.

Der Stammapostel hatte die Statutenänderung in Auftrag gegeben, da die Statuten von 2010 mit Einführung des neuen Amtsverständnisses in 2019 eine Aktualisierung grundsätzlich erforderten.

Es wird nun noch klarer zwischen Ordination, Beauftragung und Ernennung unterschieden und eine zeitgemäße Governance-Struktur für finanzielle Angelegenheiten geschaffen. Zudem ist es mit Artikel 12 nun möglich, rein virtuelle Versammlungen abzuhalten. Die Corona-Pandemie hatte gezeigt, wie wichtig es ist, auch bei eingeschränkten Reisemöglichkeiten handlungsfähig zu bleiben.

1. Juli 2022

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